Vorteile einer Firmengründung in Rumänien

Das Land Rumänien liegt im südöstlichen Teil Europas und zeichnet sich durch gastfreundliche Menschen und niedrige Lebenshaltungskosten aus.

Rumänien ist seit dem 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union, den EURO hat das Land bisher nicht eingeführt. Es entwickelt sich wirtschaftlich stabil und gehört zu den schnellst-wachsenden Volkswirtschaften in der Europäischen Union. Zu den prosperierenden Sektoren Rumäniens gehören der Dienstleistungssektor und die Industrie, gefolgt von der Landwirtschaft. Die IT-Branche entwickelt sich in Rumänien ebenfalls stabil. Ferner ist Rumänien ein attraktiver Standort für Firmengründungen.

Die Vorteile einer Unternehmensgründung in Rumänien sind vielfältig – hier eine kleine Auswahl davon:

  • Qualifizierte Arbeitskräfte und niedrige Lohnkosten sind attraktiv für Arbeitgeber: Rumänien hat qualifizierte Arbeitskräfte. Sie kosten oftmals weniger als in anderen EU-Ländern.
  • Geringe Abgaben, Mieten und Immobilienpreise sind ideal für Investoren: Die Kosten für die Lebenshaltung sind in Rumänien im Vergleich zu anderen EU-Ländern bedeutend niedriger. Die Mieten und Immobilienpreise sind erschwinglich.
  • Die Vorteile durch Doppelbesteuerungsabkommen: Rumänien hat über 70 Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern abgeschlossen.
  • Niederlassungsfreiheit und das unternehmerfreundliche Gesellschaftsrecht laden Investoren und Existenzgründer ein: Rumänien hat ein unternehmerfreundliches Gesellschaftsrecht initiiert und bietet die Niederlassungsfreiheit für Unternehmen an.
  • Finanzsektor, Politik, Wirtschaft und Justiz entwickeln sich stabil: Rumänien hat in den letzten Jahren eine gute Wirtschaftsentwicklung erlebt. Der Finanzsektor, die Politik, die Wirtschaft und die Justiz entwickeln sich beispielhaft.
  • Niedrige Körperschaftssteuer und Quellensteuer: Die Körperschaftssteuer in Rumänien beträgt nur 1 %, 3 % oder 16 % (umsatzabhängig). Die Quellensteuer ist nur 5 % hoch.

Die Nachteile einer Firmengründung in Rumänien:

Obwohl es eine Vielzahl von Vorteilen gibt, bestehen auch einige Nachteile bei einer Unternehmensgründung in Rumänien, besonders in Richtung Korruption.

  • Bürokratie: Die Bürokratie in Rumänien kann für ausländische Investoren möglicherweise eine Herausforderung darstellen. In dieser Hinsicht sind oftmals die Verständigungsschwierigkeiten nicht zu unterschätzen.
  • Korruption: Korruption ist in Rumänien immer noch an der Tagesordnung.
  • Sprachbarrieren: Die rumänische Sprache kann für ausländische Investoren eine Herausforderung darstellen.

Folgende Rechtsformen und Kosten bieten sich für eine Unternehmensgründung an:
Es gibt mehrere Rechtsformen, die für die Gründung eines Unternehmens in Rumänien verfügbar sind. Die am meisten gewählte Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL).
Die Gründungskosten für eine Firma in Rumänien betragen in der Regel ab ca. 800 Euro. Dazu kommen weitere, oft versteckte Kosten. Dazu zählen Gebühren für die Kontoeröffnung, das Handelsregister, die USt-IdNr., den Notar bzw. Übersetzer. Man kann also eher mit rund 1.500 Euro rechnen.

Anlauf- bzw. Beratungsstellen in Rumänien
Für die Gründung eines Unternehmens gibt es verschiedene Anlaufstellen. Hier die wichtigsten:
Rumänische Botschaft: Die rumänische Botschaft in Ihrem Land kann diverse Informationen zur Verfügung bereitstellen.

  • Rumänische Handelskammer: Die rumänische Handelskammer hilft bei der Gründung eines Unternehmens.
  • Rechtsanwälte: Ein Rechtsanwalt unterstützt Sie bei den Gründungsmodalitäten.
  • Unternehmensberater: Hilfreich kann auch der Einsatz eines speziellen Unternehmensberaters sein, der sich in Rumänien in Richtung Branche und sonstige Ansiedlungsfragen auskennt.
  • WKO: Beratung zu Recht, Steuern & Investitionen können bei der WKO in Österreich hier nachgelesen werden.

Rumänischen Botschaft und rumänische Handelskammer

Die Adresse der rumänischen Botschaft in Österreich lautet: Theresianumgasse 25, 1040 Wien 12.

Die rumänische Handelskammer in Österreich ist hier erreichbar: Prinz Eugen Straße 60, 1040 Wien 34.

Finanzielle Unterstützung für Unternehmensgründungen und Netzwerke

Die österreichische Wirtschaftskammer unterstützt bei der Gründung eines Unternehmens in Rumänien. Weiterhin gibt es verschiedene Förderprogramme, welche von der EU und der rumänischen Regierung angeboten werden. Einige der Förderprogramme sind speziell auf Start-ups ausgerichtet. Dazu zählt das Programm „Start-up Europe“, das die Möglichkeiten der Vernetzung zwischen den Start-ups im Hightech-Bereich, Scale-ups, Investoren, Beschleunigern, Unternehmensnetzwerken, Hochschulen und Medien strategisch unterstützt und finanziell fördert. Ein weiteres Programm ist „Start-up Europe Partnership“. Es beinhaltet eine integrierte europaweite offene Innovationsplattform, welche das Wachstum der besten Starts-ups in der EU unterstützt.
Die rumänische Regierung hat auch verschiedene Förderprogramme aufgelegt, welche sich an Start-ups adressieren. Dazu gehören Zuschüsse zu Investitionen, günstige Kredite, Haftungs- und Garantieübernahmen, Beteiligungskapital und Begünstigungen bei den Abgaben und Gebühren.
Die Anforderungen und Bedingungen für diese Programme sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Es ist ratsam, sich vor der Beantragung von Fördermitteln von einem Unternehmensberater, Banken oder wirtschaftsfördernden Einrichtungen beraten zu lassen.
Ergänzend dazu kann vorab schon über diese EU-Datenbank recherchiert werden:
https://www.eu-foerdermittel.eu/.

Aufenthalt in Rumänien
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist ein Personalausweis ausreichend.
Als EU-Ausländer haben Sie in Rumänien die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Diese entspricht einem unbefristeten Aufenthaltstitel. Um einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis zu stellen, wird ein Personalausweis oder Reisepass im Original bzw. als Kopie, eine gültige Krankenversicherungskarte im Original bzw. als Kopie, einen aktuellen Kontoauszug eines Kontos bei einer rumänischen Bank mit mindestens einem Guthaben von mindestens 300 € Guthaben und eine feste Adresse in Rumänien vorzuweisen.

Die Beantragung des Aufenthaltstitels erfolgt bei der zuständigen Behörde für Ausländerangelegenheiten in Rumänien. Die Arbeitnehmer müssen sieben Tage nach Abschluss des Arbeitsvertrages oder nach Erhalt der Arbeitserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltstitel bei der Behörde für Ausländerangelegenheiten in Rumänien beantragen.

Verfasst von David

David Reisner ist ein erfahrener Unternehmer und SEO Experte mit einer Leidenschaft für innovative Ideen und kreative Strategien. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung in der Gründung und Führung von eigenen Unternehmen und Online-Magazinen teilt David hier seine Erfahrungen und Tipps auf Gründungswissen.

Privat ist er auf den Tanzflächen dieser Welt auf Tanz-Festivals weltweit anzutreffen, geht gerne Schwimmen und ist auf Reisen unterwegs. Auch gutes Essen und der Genuss stehen im Vordergrund.