Ein Mitarbeiter kostet dich als Unternehmer fast nie „nur“ das vereinbarte Bruttogehalt. In Österreich kommen auf das Jahresbrutto je nach Standort und Beschäftigungsform mehrere Schichten an Arbeitgeberabgaben (Sozialversicherung, DB/DZ, Kommunalsteuer, betriebliche Vorsorge) plus indirekte Kosten (Urlaub, Krankenstand, Recruiting, Arbeitsplatz, Tools, Einarbeitung).
Wichtig: Die folgenden Rechnungen zeigen die direkten, gesetzlichen Arbeitgeberkosten sehr detailliert und ergänzen danach typische betriebliche Zusatzkosten. Kollektivvertrag, Überstunden, Zulagen, Sachbezüge und Branchen-Sonderbeiträge können die Beträge deutlich verändern.
Faustformel (ohne Extras): Bei vollversicherungspflichtigen Mitarbeitern liegen die gesetzlichen Arbeitgeberaufschläge häufig grob bei +25 % bis +32 % auf das Jahresbrutto (Bundesland/Gemeinde/Wien-Sonderregeln machen den Unterschied). „Echte Vollkosten“ inkl. Arbeitsplatz, Recruiting und Ausfallzeiten liegen in der Praxis oft näher bei 1,4× bis 1,8× des Bruttos – je nach Rolle und Setup.
Inhaltsverzeichnis
- Was steckt in den Arbeitgeberkosten?
- Gesetzliche Lohnnebenkosten in Österreich: Sätze, Basis, Ausnahmen
- Beispielrechnungen (14 Gehälter): 2.500 €, 4.000 €, 8.000 € brutto
- Sonderfälle: Teilzeit, geringfügig, Wien
- Indirekte Kosten: produktive Stunden, Recruiting, Arbeitsplatz
- Ablauf & Schritte bei der Anstellung (inkl. typischer Kosten)
- Vorteile, Nachteile & Alternativen zur Anstellung (für Gründer)
- FAQ
- Quellen
Was kostet ein Mitarbeiter wirklich? So setzt sich die Arbeitgeber-Vollkostenrechnung zusammen
1) Die Grundformel (direkte, gesetzliche Arbeitgeberkosten)
Vereinfacht kannst du in Österreich so rechnen:
Jahresbrutto (inkl. Sonderzahlungen) + Arbeitgeberanteile SV (KV/PV/AV/UV/IESG – bis zur Höchstbeitragsgrundlage) + Wohnbauförderungsbeitrag (WBF) auf laufende Bezüge + Betriebliche Vorsorge (BV-Kasse) 1,53 % (ohne Höchstbeitragsgrundlage) + Dienstgeberbeitrag (DB) 3,70 % + Zuschlag (DZ/KU2) je Bundesland + Kommunalsteuer 3,00 % (+ ggf. Sonderabgaben wie Wiener U-Bahn-Steuer oder Dienstgeberabgabe bei Geringfügigen).
2) Wichtige Grenzwerte und Deckel (Stand 2026)
Diese Werte entscheiden, ob Beiträge gedeckelt sind oder ob Sonderregeln greifen:
| Kennzahl (Stand 2026) | Wert | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Geringfügigkeitsgrenze (Monat) | 551,10 € | Unter dieser Grenze i. d. R. nur Unfallversicherung; Dienstnehmer nicht vollversichert. |
| Grenzwert für Dienstgeberabgabe bei Geringfügigen (Monat) | 826,65 € | Überschreitet die Summe geringfügiger Entgelte diesen Wert, kann die Dienstgeberabgabe (19,40 %) anfallen. |
| Höchstbeitragsgrundlage SV (Monat) | 6.930,00 € | Deckelt KV/PV/AV/UV/IESG (laufende Bezüge) – darüber fallen diese Beiträge nicht weiter an. |
| Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen (Jahr) | 13.860,00 € | Deckelt SV auf Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld). |
| Höchstbeitragsgrundlage SV (Jahr) | 97.020,00 € | Summe aus laufenden Bezügen (gedeckelt) + Sonderzahlungen (gedeckelt). |
3) Arbeitgeberabgaben im Überblick (Stand 2026 – typische Standardfälle)
| Abgabe (Arbeitgeber) | Satz | Bemessungsgrundlage (vereinfacht) | Typische Ausnahmen/Notizen |
|---|---|---|---|
| SV: Krankenversicherung (KV) | 3,78 % | SV-Beitragsgrundlage bis HBG (laufend + Sonderzahlungen) | Deckelung über HBG; Sonderregeln je Beschäftigtengruppe möglich |
| SV: Pensionsversicherung (PV) | 12,55 % | SV-Beitragsgrundlage bis HBG (laufend + Sonderzahlungen) | Deckelung über HBG |
| SV: Arbeitslosenversicherung (AV) | 2,95 % | SV-Beitragsgrundlage bis HBG (laufend + Sonderzahlungen) | Deckelung über HBG; Arbeitnehmeranteil ist einkommensabhängig reduziert, Arbeitgeberanteil bleibt grundsätzlich fix |
| SV: Unfallversicherung (UV) | 1,10 % | SV-Beitragsgrundlage bis HBG | In der Praxis gibt es Sonderregeln (z. B. Entfall bei älteren Arbeitnehmern in bestimmten Konstellationen); im Zweifel in der Lohnverrechnung prüfen |
| IESG-Zuschlag | 0,10 % | SV-Beitragsgrundlage bis HBG (laufend + Sonderzahlungen) | Deckelung über HBG |
| Wohnbauförderungsbeitrag (WBF) | meist 0,50 % (Wien ab 01.01.2026: 0,75 %) | laufende SV-Beitragsgrundlage (ohne Sonderzahlungen) | Kein WBF auf Sonderzahlungen; typische Ausnahmen: Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer |
| Betriebliche Vorsorge (BV-Kasse, „Abfertigung neu“) | 1,53 % | Entgelt (laufend + Sonderzahlungen) – ohne Höchstbeitragsgrundlage | Fällt auch bei Geringfügigkeit und auch über der HBG an; auf den BV-Beitrag fallen keine DB/DZ/KommSt an |
| Dienstgeberbeitrag (DB) zum FLAF | 3,70 % | Summe der Arbeitslöhne (laufend + Sonderzahlungen) | Bundesweit einheitlich |
| Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ / KU2) | je nach Bundesland | Summe der Arbeitslöhne (laufend + Sonderzahlungen) | Unterschiedliche Hebesätze je Bundesland; jährliche Änderungen möglich |
| Kommunalsteuer | 3,00 % | Summe der Arbeitslöhne (laufend + Sonderzahlungen) | Gemeindeabgabe; es gibt Sonderregeln (z. B. Freibetrag/Schwelle bei sehr kleiner Lohnsumme) |
| Dienstgeberabgabe bei geringfügig Beschäftigten (SV-Regel) | 19,40 % | Entgelte geringfügig Beschäftigter | Kann anfallen, wenn die Summe geringfügiger Entgelte im Monat den Grenzwert übersteigt |
| Wiener Dienstgeberabgabe („U-Bahn-Steuer“) | 2 € je begonnenem Arbeitswoche und Dienstnehmer | je Dienstnehmer/Woche | Nur Wien; typische Ausnahmen betreffen u. a. bestimmte Alters-/Stunden-Konstellationen (Details siehe Quellen) |
4) DZ/KU2 nach Bundesland: Orientierung für 2026
Der DZ (Kammerumlage 2) hängt vom Bundesland ab und kann sich jährlich ändern. Die folgende Tabelle ist eine praxistaugliche Orientierung aus veröffentlichten Hebesätzen (Gesamt = Landeskammer-Anteil + WKÖ-Anteil).
| Bundesland | DZ/KU2 (Gesamt) – Orientierung | Hinweis |
|---|---|---|
| Wien | 0,36 % | Verlautbarung: LK-Anteil 0,24 % + WKÖ-Anteil 0,12 % |
| Niederösterreich | 0,33 % | Verlautbarung: LK-Anteil 0,21 % + WKÖ-Anteil 0,12 % |
| Salzburg | 0,35 % | Verlautbarung: LK-Anteil 0,23 % + WKÖ-Anteil 0,12 % |
| Tirol | 0,39 % | Verlautbarung: LK-Anteil 0,27 % + WKÖ-Anteil 0,12 % |
| Vorarlberg | 0,33 % | Verlautbarung: LK-Anteil 0,21 % + WKÖ-Anteil 0,12 % |
| Burgenland | 0,40 % | zuletzt veröffentlichter Gesamtwert 2025 |
| Kärnten | 0,37 % | zuletzt veröffentlichter Gesamtwert 2025 |
| Oberösterreich | 0,31 % | zuletzt veröffentlichter Gesamtwert 2025 |
| Steiermark | 0,34 % | zuletzt veröffentlichter Gesamtwert 2025 |
Beispielrechnungen: So viel kostet ein Mitarbeiter bei 14 Gehältern wirklich
5) Annahmen für die Beispielrechnungen
- 14 Gehälter (12 laufende + 2 Sonderzahlungen) – wie in vielen Kollektivverträgen üblich
- Standardfall „vollversicherungspflichtig“, keine Branchen-Sonderbeiträge, keine Sachbezüge, keine Überstunden
- Region-Beispiel: Steiermark (DZ 0,34 %, WBF 0,50 %) und Wien (DZ 0,36 %, WBF 0,75 % ab 2026 + U-Bahn-Steuer)
- SV-Beiträge (KV/PV/AV/UV/IESG) sind bis zur Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt; der WBF fällt nur auf laufende Bezüge an (keine Sonderzahlungen); BV-Kasse ist nicht gedeckelt
6) Vollkosten-Tabelle (Steiermark als Beispiel)
| Beispiel | Brutto/Monat | Jahresbrutto (14x) | SV-AG (KV+PV+AV+UV+IESG) | WBF AG | BV-Kasse | DB | DZ | Kommunalsteuer | Gesamtkosten/Jahr | Ø Kosten/Monat |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beispiel A (Stmk, 2.500 €) | 2.500,00 | 35.000,00 | 7.168,00 | 150,00 | 535,50 | 1.295,00 | 119,00 | 1.050,00 | 45.317,50 | 3.776,46 |
| Beispiel B (Stmk, 4.000 €) | 4.000,00 | 56.000,00 | 11.468,80 | 240,00 | 856,80 | 2.072,00 | 190,40 | 1.680,00 | 72.508,00 | 6.042,33 |
| Beispiel C (Stmk, 8.000 € – SV gedeckelt) | 8.000,00 | 112.000,00 | 19.869,70 | 415,80 | 1.713,60 | 4.144,00 | 380,80 | 3.360,00 | 141.883,90 | 11.823,66 |
7) Wien-Sonderregeln: Mehrkosten durch höheren WBF (ab 2026) und U-Bahn-Steuer
In Wien steigt der Wohnbauförderungsbeitrag ab 01.01.2026 auf 0,75 % Arbeitgeberanteil (insgesamt 1,5 %). Zusätzlich kann die Wiener Dienstgeberabgabe („U-Bahn-Steuer“) von 2 € je begonnener Arbeitswoche anfallen (mit Ausnahmen, z. B. je nach Alter oder geringer Wochenarbeitszeit).
| Beispiel | Jahresbrutto (14x) | WBF AG (Wien 0,75%) | DZ (Wien 0,36%) | Wien Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) | Gesamtkosten/Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Wien A (2.500 €) | 35.000,00 | 225,00 | 126,00 | 104,00 | 45.503,50 |
| Wien B (4.000 €) | 56.000,00 | 360,00 | 201,60 | 104,00 | 72.743,20 |
| Wien C (8.000 € – SV gedeckelt) | 112.000,00 | 623,70 | 403,20 | 104,00 | 142.218,20 |
8) Sonderfall: geringfügige Beschäftigung (Beispiel 500 € pro Monat)
Geringfügig beschäftigt heißt nicht „kostenlos“: Unfallversicherung (UV) und betriebliche Vorsorge (BV-Kasse) fallen typischerweise an, ebenso DB/DZ und Kommunalsteuer. Zusätzlich kann eine Dienstgeberabgabe (19,40 %) fällig werden, wenn die Summe der geringfügigen Entgelte im Monat den Grenzwert überschreitet.
| Variante | Jahresbrutto | UV 1,10% | BV 1,53% | DB 3,70% | DZ (Bsp. 0,34%) | Kommunalsteuer 3% | DGA 19,40% | Gesamtkosten/Jahr |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geringfügig (500 €/Monat), keine Dienstgeberabgabe | 6.000,00 | 66,00 | 91,80 | 222,00 | 20,40 | 180,00 | 0,00 | 6.580,20 |
| Geringfügig (500 €/Monat), mit Dienstgeberabgabe (wenn Summe geringfügiger Entgelte > 826,65 €/Monat) | 6.000,00 | 66,00 | 91,80 | 222,00 | 20,40 | 180,00 | 1.164,00 | 7.744,20 |
9) Indirekte Kosten: Warum die Stunde teurer ist als du denkst
Ein Mitarbeiter ist nicht 2.002 Stunden/Jahr (38,5 h × 52) produktiv. Urlaub, Feiertage und Krankenstände sind bezahlt, reduzieren aber die produktiven Stunden. Beispielrechnung (vereinfachte Annahmen):
- 38,5 h/Woche → 2.002 h/Jahr
- Urlaub: 5 Wochen → 192,5 h
- Feiertage: 13 Tage → ca. 100,1 h (bei 7,7 h/Tag)
- Krankenstand: 10 Tage → ca. 77,0 h
- Produktive Stunden (Beispiel): 1632,4 h/Jahr
Teilst du deine jährlichen Vollkosten durch produktive Stunden, bekommst du einen realistischeren Stundenkostensatz:
| Beispiel | Vollkosten/Jahr | Produktive Stunden/Jahr (Beispiel) | Vollkosten je produktiver Stunde |
|---|---|---|---|
| A (2.500 € brutto, Stmk) | 45.317,50 | 1.632,4 | 27,76 |
| B (4.000 € brutto, Stmk) | 72.508,00 | 1.632,4 | 44,42 |
10) Typische betriebliche Zusatzkosten (je nach Rolle stark unterschiedlich)
- Recruiting: Inserate, Zeitaufwand, ggf. Personalberater (häufig 15–30 % des Jahresbruttos)
- Arbeitsplatz & Tools: Laptop/Telefon, Softwarelizenzen, Arbeitsplatzkosten, Homeoffice-Ausstattung
- Einarbeitung: Produktivitätsverlust in den ersten Wochen/Monaten
- Weiterbildung: Kurse, Zertifikate, interne Trainingszeit
- Abwesenheitsmanagement: Vertretung, Überstunden anderer Teammitglieder, temporäre Unterstützung
- Lohnverrechnung: laufende Abrechnung (extern oder intern), Reporting, Rückfragen, Prüfungen
11) Ablauf: Mitarbeiter aufnehmen – Schritte, Meldungen, typische Kosten
Die Anmeldung selbst ist normalerweise keine „Gebühr“, aber die Schritte sind verpflichtend und verursachen Aufwand (intern oder über Lohnverrechnung/Steuerberatung):
| Schritt | Was passiert konkret? | Typische Kosten/Spanne |
|---|---|---|
| 1) Bedarf & Kollektivvertrag klären | Kollektivvertrag, Verwendungsgruppe/Einstufung, Normalarbeitszeit, Sonderzahlungen, Probezeit, All-in? prüfen. | 0 € (intern) bis ca. 150–400 € (arbeitsrechtliche Erstberatung, je nach Anbieter) |
| 2) Recruiting starten | Inserat, Vorauswahl, Interviews, evtl. Tests/Assessment. | AMS/Netzwerk: oft 0 €; Jobbörsen: ca. 150–1.500 €; Personalberater: oft 15–30 % des Jahresbruttos |
| 3) Vertrag & Unterlagen | Dienstvertrag, Datenschutz/IT-Policies, ggf. Betriebsvereinbarung, Nachweise (Ausweis, SV-Nr., Bank, Meldezettel etc.). | 0–300 € (Vorlagen/Standard) bis 500–1.500 € (individuell durch Kanzlei) |
| 4) Anmeldung zur SV vor Arbeitsantritt | Elektronische Anmeldung (ELDA/USP) vor Arbeitsbeginn, danach laufend mBGM. | Direkt keine Gebühr; Aufwand in Lohnverrechnung/Software |
| 5) Lohnverrechnung aufsetzen | Lohnkonto, Abgaben, Zahlungsverkehr, Fristen, Reporting. | Lohnbüro/Steuerberatung häufig ca. 15–50 € pro Dienstnehmer/Monat (je nach Komplexität) |
| 6) Onboarding & Arbeitsplatz | Hardware/Software, Arbeitsplatz, Einarbeitung, Zutritte, Arbeitnehmerschutzunterweisung. | Laptop/Equipment grob 800–2.500 € einmalig; Lizenzen 10–60 €/Monat; Einarbeitungszeit (Produktivität!) |
| 7) Laufende Abgaben & Zahlungen | SV-Beiträge, BV-Kasse, DB/DZ, Kommunalsteuer, ggf. U-Bahn-Steuer (Wien) – laufend abführen. | Prozentsätze siehe Tabellen; Fristen meist monatlich |
| 8) Urlaubs-/Krankenstandsmanagement | Urlaubsansprüche, Feiertage, Entgeltfortzahlung, Vertretung. | Indirekte Kosten: weniger produktive Stunden, Vertretung/Überstunden |
12) Variante für Gründer: NeuFöG-Befreiung bei Lohnnebenkosten (1. Arbeitnehmer)
Bei Neugründungen kann es – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die NeuFöG-Abwicklung korrekt erfolgt – eine zeitlich begrenzte Befreiung von ausgewählten Lohnnebenkosten für den ersten Arbeitnehmer geben (typisch: DB, DZ, Wohnbauförderungsbeitrag und Unfallversicherung für 12 Monate). Nicht betroffen sind z. B. die normalen SV-Beiträge (KV/PV/AV), die betriebliche Vorsorge (BV-Kasse) und regelmäßig auch nicht die Kommunalsteuer.
Praxis-Tipp: Prüfe diese Option unbedingt vor dem ersten Dienstverhältnis, weil die Voraussetzungen (z. B. „kein Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten“) und Formalitäten entscheidend sind.
13) Vorteile und Nachteile der Anstellung (Gründer-Perspektive)
| Vorteile einer Anstellung | Nachteile/Risiken |
|---|---|
| Know-how & Verlässlichkeit im Unternehmen | Fixkosten und Bindung auch bei schwankender Auslastung |
| Direkte Steuerbarkeit (Weisungsrecht) und schnelle Abstimmung | Arbeitsrechtliche Pflichten (Urlaub, Entgeltfortzahlung, Kündigungsfristen) |
| Teamaufbau, Kultur, Kundenbindung | Lohnnebenkosten + indirekte Kosten (Arbeitsplatz, Tools, Einarbeitung) |
| Langfristig oft günstiger als dauerhafte Agentur-/Freelancer-Stundensätze | Administrationsaufwand (Lohnverrechnung, Meldungen, Dokumentation) |
| Fördermöglichkeiten bei Ausbildung/Onboarding möglich | Risiko von Fehlbesetzung (Recruiting-/Trennungs-/Ausfallkosten) |
14) Alternativen zur klassischen Anstellung – wann sie sinnvoll sein können
Wenn du (noch) keinen fixen Mitarbeiter willst, gibt es Alternativen. Wichtig ist dabei vor allem die saubere rechtliche Abgrenzung, um Nachzahlungen durch Umqualifizierung zu vermeiden.
| Alternative | Typische Abrechnung | Wann sinnvoll | Wichtige Risiken/Nachteile |
|---|---|---|---|
| Freelancer (Werkvertrag) | Stundensatz/Projektpreis | Klare Ergebnisleistung, keine Eingliederung, variable Kosten | Scheinselbstständigkeit, Abgrenzung Arbeitsvertrag, Qualität/Verfügbarkeit |
| Freier Dienstnehmer | Monat/Std. (ähnlich Dienst) | Flexibler als Anstellung, keine Sonderzahlungen | SV- und Lohnabgaben oft trotzdem; hohe Umqualifizierungsgefahr bei Weisungsgebundenheit/Einbindung |
| Arbeitskräfteüberlassung (Leasing) | Stundensatz inkl. Zuschläge | Sehr schnelle Verfügbarkeit, Vertretungen, weniger Recruiting | Teurer je Stunde; Mitbestimmungs-/AÜG-Regeln; Bindung ans Überlasserunternehmen |
| Teilzeit statt Vollzeit | Brutto anteilig | Kosten & Risiko kleiner, leichter skalierbar | Organisation/Übergaben, evtl. Engpässe |
| Outsourcing/Agentur | Pauschale/Retainer | Planbare Kosten, externe Spezialisierung | Abhängigkeit vom Anbieter, weniger Know-how intern |
| Praktikum/Lehrling | KV-/Lehrlingsentschädigung | Nachwuchs aufbauen, oft Förderungen möglich | Betreuungspflicht, Lernkurve, Branchen-/Regelabhängigkeit |
FAQ: Häufige Fragen zur Frage „Was kostet mich ein Mitarbeiter wirklich?“
Welche Faustformel gilt in Österreich für die Arbeitgeberkosten eines Mitarbeiters?
Für „normale“ vollversicherungspflichtige Angestellte/Arbeiter liegen die rein gesetzlichen Aufschläge häufig grob bei rund +25 % bis +32 % auf das Jahresbrutto (je nach Bundesland wegen DZ, je nach Gemeinde wegen Kommunalsteuer, in Wien zusätzlich mit höherem Wohnbauförderungsbeitrag und U-Bahn-Steuer). Dazu kommen immer noch betriebliche Zusatzkosten wie Recruiting, Arbeitsplatz, Weiterbildung und Ausfallzeiten.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber an die Sozialversicherung?
Typisch sind Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung (3,78 %), Pensionsversicherung (12,55 %), Arbeitslosenversicherung (2,95 %), Unfallversicherung (1,10 %) sowie der IESG-Zuschlag (0,10 %) – jeweils bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Zusätzlich kommt der Wohnbauförderungsbeitrag (meist 0,50 % Arbeitgeberanteil; in Wien ab 2026 0,75 %) auf laufende Bezüge.
Was ist die „betriebliche Vorsorge“ (Abfertigung neu) und warum kostet sie extra?
Der Arbeitgeber zahlt 1,53 % des Entgelts an eine Vorsorgekasse. Dieser Beitrag fällt auch bei geringfügiger Beschäftigung und auch über der Höchstbeitragsgrundlage an. Auf diesen 1,53-%-Beitrag fallen keine weiteren Lohnnebenkosten wie DB/DZ oder Kommunalsteuer an.
Sind 13. und 14. Gehalt in Österreich Pflicht?
In sehr vielen Branchen sind Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) im Kollektivvertrag vorgesehen. Ob und in welcher Höhe sie zustehen, hängt vom konkreten Kollektivvertrag, der Einstufung und der Vereinbarung ab.
Warum sinkt die prozentuale Belastung bei sehr hohen Gehältern?
Ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge (KV/PV/AV/UV/IESG und meist auch der Wohnbauförderungsbeitrag) ist durch die Höchstbeitragsgrundlage begrenzt. Ab diesem Punkt steigen DB, DZ, Kommunalsteuer und die betriebliche Vorsorge aber weiterhin mit.
Was kostet ein geringfügiger Mitarbeiter wirklich?
Bei geringfügiger Beschäftigung fallen typischerweise Unfallversicherung (1,10 %) und betriebliche Vorsorge (1,53 %) sowie DB, DZ und Kommunalsteuer an. Zusätzlich kann eine Dienstgeberabgabe von 19,40 % anfallen, wenn die Summe der geringfügigen Entgelte im Monat den Grenzwert überschreitet.
Welche Zusatzkosten entstehen durch Urlaub, Feiertage und Krankenstand?
Diese Zeiten sind bezahlt, aber nicht produktiv. Dadurch steigen Ihre Vollkosten pro produktiver Stunde. Je nach Branche kommen außerdem Kosten für Vertretung, Überstunden oder temporäre Unterstützung dazu.
Welche Meldepflichten habe ich beim Start eines Dienstverhältnisses?
In der Praxis müssen Dienstnehmer vor Arbeitsantritt bei der Sozialversicherung angemeldet werden (elektronisch über ELDA/USP). Laufend sind die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM) und Abgabenmeldungen fristgerecht zu übermitteln.
Welche Förderungen oder Erleichterungen gibt es für Gründer beim ersten Mitarbeiter?
Bei Neugründungen kann es unter bestimmten Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte NeuFöG-Befreiung von ausgewählten Lohnnebenkosten für den ersten Arbeitnehmer geben (z. B. DB/DZ sowie bestimmte Nebenbeiträge). Details hängen von den Voraussetzungen und der korrekten NeuFöG-Abwicklung ab.
Ist ein freier Dienstnehmer günstiger als ein Angestellter?
Nicht automatisch. Bei freien Dienstnehmern fallen ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge (ohne Sonderzahlungen) und oft DB/DZ sowie Kommunalsteuer an. Zusätzlich besteht ein hohes Risiko der Umqualifizierung, wenn die Tätigkeit wie ein echtes Dienstverhältnis gelebt wird.
Was ist bei Werkvertrag/Freelancer als Alternative wichtig?
Der Auftragnehmer trägt typischerweise seine Abgaben selbst. Für Auftraggeber sind aber klare Leistungsbeschreibung, Ergebnisverantwortung, keine Eingliederung in den Betrieb und keine Weisungsgebundenheit entscheidend – sonst droht Scheinselbstständigkeit und Nachverrechnung.
Wie kann ich die „echten“ Vollkosten intern schnell kalkulieren?
Rechnen Sie zuerst das Jahresbrutto (inkl. Sonderzahlungen) und schlagen Sie die gesetzlichen Arbeitgeberabgaben (SV-AG bis HBG, WBF, BV-Kasse, DB, DZ, Kommunalsteuer) dazu. Danach addieren Sie betriebliche Fixkosten (z. B. Laptop, Lohnverrechnung, Recruiting, Weiterbildung) und teilen durch realistisch produktive Stunden.
Quellen (kurz beschrieben, APA-Stil, ohne Links)
- Rechtsverbindliche Beitragssätze und Grenzwerte (Sozialversicherung) für 2026 inkl. Höchstbeitragsgrundlage, Beitragssätze KV/PV/AV/UV/IESG, Dienstgeberabgabe (Geringfügige), Sonderbeiträge. Österreichische Sozialversicherung. (2025). Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2026 (PDF). Wien: Dachverband der Sozialversicherungsträger.
- Übersicht und Erläuterungen zu Lohnnebenkosten sowie Beitragsgrundlagen (u. a. betriebliche Vorsorge/„Abfertigung neu“, DB, DZ, Kommunalsteuer). Wirtschaftskammer Österreich (WKO). (o. J.). Lohnverrechnung: Dienstnehmer abrechnen. Wien: WKO.
- DB-Satz (Dienstgeberbeitrag) und Details zum FLAF. Wirtschaftskammer Österreich (WKO). (o. J.). Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfonds. Wien: WKO.
- DZ/KU2: Grundlagen und (laufend aktualisierte) Hebesätze je Bundesland; Zahlungsfrist-Info. Wirtschaftskammer Österreich (WKO). (o. J.). Kammerumlagen (FAQ) / Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ). Wien: WKO.
- Verlautbarung zu KU2-Hebesätzen für 2026 (Auszug der beschlossenen Landeskammer-Anteile). Wirtschaftskammer Österreich (WKO). (2025). Verlautbarungsblatt: KU-Hebesätze (PDF). Wien: WKO.
- Betriebliche Vorsorge: Beitrag 1,53 % und wichtige Praxisregeln (u. a. keine Höchstbeitragsgrundlage, keine Geringfügigkeitsgrenze). Wirtschaftskammer Österreich (WKO). (o. J.). Betriebliche Vorsorge (Abfertigung neu): Beiträge und Beitragsabwicklung. Wien: WKO.
- Wohnbauförderungsbeitrag: Grundsystem (Landessache seit 2018), Bemessung und Ausnahmen. Stadt Wien. (2025). Wohnbauförderungsbeitrag – Höhe, Berechnung, Ablauf. Wien: Magistrat der Stadt Wien.
- Rechtsakt zur Wiener Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags (0,75 % je Seite ab 2026) in der Informationsdatenbank des Wiener Landtags. Stadt Wien. (2025). Informationsdatenbank des Wiener Landtages: Änderung Wohnbauförderungsbeitrag. Wien: Wiener Landtag.
- Politische Verlautbarung zur Wiener Budgetmaßnahme (Erhöhung Wohnbauförderungsbeitrag). Stadt Wien – Presse- und Informationsdienst. (2025, 14. Oktober). Budget 2026: Wohnbauförderungsbeitrag wird erhöht. Wien: Stadt Wien.
- Wiener Dienstgeberabgabe („U-Bahn-Steuer“): Höhe (2 € je begonnener Arbeitswoche) und Ausnahmen. Wirtschaftskammer Wien. (o. J.). Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer). Wien: WKW.
- Geringfügige Beschäftigung: Beiträge, Grenzwerte, Zahlungstermine (u. a. Dienstgeberabgabe und Grenzwert). Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). (o. J.). Geringfügige Beschäftigung. Wien: ÖGK.
- Pflichten bei Anmeldung/Meldungen (Anmeldung vor Arbeitsantritt, mBGM): Prozessdarstellungen für Arbeitgeber. Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) / Unternehmensserviceportal (USP). (o. J.). Anmeldung zur Sozialversicherung und monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM). Wien: ÖGK/USP.
- Urlaubsanspruch (mindestens 5 Wochen) nach österreichischem Urlaubsgesetz. Arbeiterkammer. (o. J.). Urlaubsanspruch in Österreich. Wien: AK.
- Entgeltfortzahlung im Krankenstand nach Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Arbeitgeberpflichten und Dauer je nach Dienstzeit. Arbeiterkammer. (o. J.). Krankenstand & Entgeltfortzahlung. Wien: AK.
- Kommunalsteuer: Rechtsgrundlage (3 % auf Arbeitslöhne) im österreichischen Kommunalsteuergesetz 1993. Bundesministerium für Finanzen. (1993). Kommunalsteuergesetz 1993 (KommStG 1993), BGBl. Nr. 819/1993 idgF. Wien: Republik Österreich.
Stand der Angaben: Dezember 2025 / Werte und Beitragssätze mit Bezug auf 2026. Für Einzelfälle (Branche, Kollektivvertrag, Sonderzahlungen, Sachbezüge, Gemeinde, Bundesland, Förderungen) immer eine Lohnverrechnung/Steuerberatung heranziehen.
