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Gründen

Selbstständig machen in Österreich 2026: Gewerbe, SVS, Steuern & Kosten

gruenderdavid
aktualisiert: 30. September 2026 08:36

Sie möchten sich 2026 in Österreich selbstständig machen? Dann müssen Sie nicht gleichzeitig Gewerbe, Finanzamt, SVS, Rechtsform, Buchhaltung und Marketing lösen. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge.

Für viele Gründerinnen und Gründer beginnt der Weg mit einem Einzelunternehmen und einer Gewerbeanmeldung. Je nach Tätigkeit kommen aber auch Neue Selbstständigkeit, GmbH, FlexKapG, OG oder KG infrage. Gleichzeitig haben sich wichtige Schwellenwerte geändert: Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze beträgt 2026 grundsätzlich 55.000 Euro brutto, das Mindeststammkapital einer österreichischen GmbH liegt bei 10.000 Euro und zahlreiche Gründungsschritte können mittlerweile digital erledigt werden.

Die wichtigste Empfehlung vor dem Start: Nicht zuerst Logo, Website oder Visitenkarten erstellen. Klären Sie zuerst, was Sie verkaufen, wer dafür bezahlt, welche Gewerbeberechtigung Sie benötigen und wie viel Geld Sie bis zu stabilen Einnahmen brauchen.

Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die Selbstständigkeit in Österreich 2026 – von der Geschäftsidee über Gewerbe, SVS und Steuern bis zu Rechnungen, Rücklagen und den ersten Kunden.

Stand: 30. September 2026. Steuer-, sozialversicherungs- und gewerberechtliche Regelungen können sich ändern. Bei individuellen Sonderfällen sollten die zuständige Behörde, SVS, WKO oder eine Steuer- beziehungsweise Rechtsberatung einbezogen werden.

Tipps zum Start in die Selbständigkeit in Österreich

Thema Wichtig für 2026
Gewerbeanmeldung Bei Tätigkeiten nach Gewerbeordnung grundsätzlich vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.
Kosten Gewerbeanmeldung Für die reine Gewerbeanmeldung fallen keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben an.
Einzelunternehmen Kein gesetzliches Mindestkapital erforderlich.
GmbH 10.000 € Mindeststammkapital; grundsätzlich mindestens 5.000 € davon bar einzuzahlen.
FlexKapG / FlexCo Alternative Kapitalgesellschaft mit zusätzlichen Möglichkeiten insbesondere bei Beteiligungen.
Kleinunternehmerregelung Grundsätzlich bis 55.000 € Jahresumsatz brutto bei Erfüllung der Voraussetzungen.
Einkommensteuer Für die ersten 13.539 € steuerpflichtiges Einkommen beträgt der Grenzsteuersatz 2026 0 %.
SVS Beiträge richten sich grundsätzlich nach der Beitragsgrundlage; für Gründer gelten vorläufige Berechnungsregeln.
Neue Selbstständige Versicherungsgrenze 2026: 6.613,20 € jährlich.
Online-Gründung Unter anderem für Einzelunternehmen sowie bestimmte Einpersonen-GmbH und Einpersonen-FlexKapG über das USP möglich.

In 12 Schritten selbstständig machen

  1. Geschäftsidee und Nachfrage prüfen
  2. Tätigkeit rechtlich einordnen
  3. Gewerbeart beziehungsweise Berufsrecht klären
  4. Rechtsform auswählen
  5. Kapitalbedarf und private Rücklage berechnen
  6. NeuFöG und Förderungen prüfen
  7. Unternehmen beziehungsweise Gewerbe anmelden
  8. Finanzamt und SVS berücksichtigen
  9. Umsatzsteuerstatus festlegen
  10. Konto, Buchhaltung und Rechnungen einrichten
  11. Vertrieb und Kundengewinnung starten
  12. Liquidität, Steuern und SVS laufend überwachen

Die einzelnen Schritte erklären wir im Folgenden ausführlich.

1. Geschäftsidee prüfen: Gibt es tatsächlich zahlende Kunden?

Eine gute Geschäftsidee löst ein konkretes Problem für eine klar definierte Zielgruppe. Trotzdem ist nicht jede gute Idee automatisch ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell.

Vor einer Gründung sollten Sie deshalb mindestens fünf Fragen beantworten können:

  • Welches konkrete Problem löst mein Angebot?
  • Wer ist mein typischer Kunde?
  • Warum sollte dieser Kunde gerade mein Angebot wählen?
  • Welchen Preis kann ich realistisch verlangen?
  • Wie erreiche ich meine ersten zehn Kunden?

Besonders bei Dienstleistungen lässt sich die Nachfrage häufig schon vor größeren Investitionen testen. Gespräche mit potenziellen Kunden, konkrete Angebote oder kleine Pilotprojekte liefern meist mehr Erkenntnisse als die bloße Annahme, dass eine Idee „gut ankommen müsste“.

Praxis-Tipp: „Das klingt interessant“ ist noch kein Markttest. Ein wesentlich stärkeres Signal ist die Bereitschaft eines potenziellen Kunden, für eine klar definierte Leistung einen konkreten Preis zu bezahlen.

2. Brauche ich überhaupt ein Gewerbe?

Eine der häufigsten Fragen vor der Gründung lautet: „Muss ich ein Gewerbe anmelden?“

Das hängt nicht davon ab, ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich arbeiten und auch nicht allein davon, wie viel Sie verdienen. Entscheidend ist die konkrete Tätigkeit.

Gewerbliche Tätigkeit

Eine Tätigkeit fällt grundsätzlich unter die Gewerbeordnung, wenn sie gewerbsmäßig ausgeübt wird und keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.

Typische gewerbliche Bereiche sind beispielsweise:

  • Handel
  • Onlinehandel
  • viele IT-Dienstleistungen
  • Werbe- und Kommunikationsdienstleistungen
  • Gastronomie
  • Handwerk
  • Unternehmensberatung
  • Fotografie

Welche Gewerbeberechtigung konkret benötigt wird, hängt von der tatsächlichen Leistung ab. Die offiziellen Voraussetzungen erklärt das Unternehmensserviceportal zur Gewerbeanmeldung.

Selbstständig ohne Gewerbe

Nicht jede selbstständige Tätigkeit unterliegt der Gewerbeordnung. Dazu zählen verschiedene berufliche Tätigkeiten, die unter andere gesetzliche Regelungen fallen, sowie sogenannte Neue Selbstständige.

Deshalb ist die häufige Frage „Wie viel darf ich ohne Gewerbe verdienen?“ eigentlich falsch gestellt.

Entscheidend ist nicht die Höhe des Einkommens, sondern die Art der Tätigkeit. Wenn eine Tätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt, wird sie nicht deshalb gewerbefrei, weil damit nur wenig verdient wird.

3. Freies oder reglementiertes Gewerbe?

Wenn Ihre Tätigkeit unter die Gewerbeordnung fällt, muss geklärt werden, ob es sich um ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe handelt.

Freies Gewerbe

Für ein freies Gewerbe ist grundsätzlich kein spezieller Befähigungsnachweis erforderlich.

Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Gewerbeberechtigung müssen trotzdem erfüllt sein.

Reglementiertes Gewerbe

Für reglementierte Gewerbe muss zusätzlich die notwendige fachliche Qualifikation nachgewiesen werden.

Je nach Gewerbe kann der Befähigungsnachweis beispielsweise durch folgende Nachweise erbracht werden:

  • Meister- oder Befähigungsprüfung
  • bestimmte Schul- oder Studienabschlüsse
  • einschlägige Berufserfahrung
  • Feststellung einer individuellen Befähigung
  • gewerberechtliche Geschäftsführung mit entsprechender Qualifikation

Gerade deshalb sollte der passende Gewerbewortlaut vor größeren Investitionen geklärt werden.

4. Einzelunternehmen, GmbH oder FlexCo?

Die Rechtsform beeinflusst unter anderem Haftung, Gründungsaufwand, laufende Verwaltung, Besteuerung und Finanzierungsmöglichkeiten.

Rechtsform Mindestkapital Haftung Typisch geeignet für
Einzelunternehmen Keines Grundsätzlich persönliche Haftung EPU, Dienstleister, kleine Betriebe
OG Keines Grundsätzlich persönliche Haftung der Gesellschafter Gemeinsame Gründung mehrerer Personen
KG Kein allgemeines Mindestkapital Unterschiedliche Haftungsstellung von Komplementären und Kommanditisten Personengesellschaft mit differenzierter Haftung
GmbH 10.000 € Grundsätzlich Gesellschaftsvermögen Haftungsbegrenzung, Wachstum, mehrere Gesellschafter
FlexKapG / FlexCo 10.000 € Grundsätzlich Gesellschaftsvermögen Start-ups, Beteiligungen, Investoren, Mitarbeiterbeteiligungen

Einzelunternehmen

Für viele Menschen ist das Einzelunternehmen der einfachste Einstieg. Es ist kein gesetzliches Mindestkapital erforderlich und die Gründung ist vergleichsweise unkompliziert.

Dem steht die persönliche Haftung gegenüber.

Den vollständigen Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber Einzelunternehmen in Österreich gründen.

GmbH

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer österreichischen GmbH beträgt 2026 10.000 Euro. Grundsätzlich ist bei der Gründung mindestens die Hälfte davon bar einzuzahlen.

Das bestätigt auch das Unternehmensserviceportal zur GmbH.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Stammkapital und Kosten: Das Stammkapital ist keine Gebühr, die bei der Gründung „verloren“ geht.

Welche tatsächlichen Kosten zusätzlich entstehen können, zeigt unser Ratgeber GmbH gründen in Österreich 2026: Kosten und Ablauf.

FlexKapG oder FlexCo

Die Flexible Kapitalgesellschaft ist insbesondere für Unternehmen interessant, die Beteiligungsmodelle, Investoren oder Unternehmenswert-Anteile einsetzen möchten.

Sie ist jedoch keine automatisch „bessere GmbH“. Die passende Rechtsform hängt vom konkreten Geschäftsmodell, Eigentümerstruktur und den langfristigen Plänen ab.

5. Wie viel Geld braucht man zum Selbstständigwerden?

Die reine Anmeldung ist bei vielen Geschäftsmodellen nicht das eigentliche finanzielle Problem. Entscheidend ist, wie viel Kapital benötigt wird, bis das Unternehmen zuverlässig positive Zahlungsüberschüsse erwirtschaftet.

Der Kapitalbedarf lässt sich vereinfacht so betrachten:

Kapitalbedarf = Gründungskosten + Investitionen + laufende Betriebskosten + private Reserve + Sicherheitspuffer

Kostenbereich Typische Beispiele
Gründung Firmenbuch, Beratung, Verträge, gegebenenfalls Notar
Ausstattung Laptop, Maschinen, Werkzeug, Einrichtung
Standort Kaution, Miete, Umbau, Betriebskosten
Software Buchhaltung, CRM, Cloud-Dienste, Branchensoftware
Marketing Website, Fotos, Werbung, Vertrieb
Waren Erstbestand, Verpackung und Lager
Reserve Schwache Monate, verspätete Zahlungen, ungeplante Kosten

Private Rücklage nicht vergessen

Wer hauptberuflich gründet, benötigt häufig zusätzlich eine private Reserve für Miete beziehungsweise Kredit, Lebensmittel, Versicherungen, Mobilität und sonstige Lebenshaltungskosten.

Ob drei, sechs oder zwölf Monate sinnvoll sind, hängt stark von der persönlichen Situation und dem Geschäftsmodell ab. Eine detaillierte Berechnung finden Sie in unserem Ratgeber Private Rücklage vor der Selbstständigkeit: 3, 6 oder 12 Monate?.

6. NeuFöG vor der Gründung prüfen

Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) kann unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen von verschiedenen Abgaben und Gebühren ermöglichen.

Eine begünstigte Neugründung setzt unter anderem voraus, dass eine bisher nicht vorhandene betriebliche Struktur geschaffen wird. Die betriebsbeherrschende Person darf sich außerdem innerhalb der vergangenen fünf Jahre nicht bereits in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt haben.

Die Voraussetzungen wurden für 2026 von der Wirtschaftskammer aktualisiert und sollten vor kostenpflichtigen Gründungsschritten geprüft werden.

Praxis-Tipp: NeuFöG nicht erst nach der vollständigen Gründung prüfen. Manche Begünstigungen setzen voraus, dass die entsprechenden Formalitäten rechtzeitig erledigt werden.

7. Gewerbe anmelden: Was kostet das?

Die Gewerbeanmeldung selbst ist in Österreich grundsätzlich kostenlos.

Laut Unternehmensserviceportal fallen für die Anmeldung keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben an.

Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Unternehmensgründung insgesamt kostenlos ist.

Zusätzliche Kosten können beispielsweise entstehen durch:

  • Befähigungsnachweise
  • Firmenbucheintragung
  • Gesellschaftsgründung
  • Beratung
  • Betriebsanlagen
  • Versicherung
  • Geschäftsausstattung
  • Software
  • Marketing

Wo wird das Gewerbe angemeldet?

Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde am Gewerbestandort. Das ist abhängig vom Standort beispielsweise:

  • die Bezirkshauptmannschaft,
  • der Magistrat oder
  • in Wien das zuständige Magistratische Bezirksamt.

Die Anmeldung kann außerdem elektronisch über die dafür vorgesehenen Systeme erfolgen.

Kann man nach der Gewerbeanmeldung sofort anfangen?

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann bei vielen Gewerben mit vollständigem Einlangen der Anmeldung begonnen werden.

Für bestimmte reglementierte Gewerbe beziehungsweise Verfahren gelten jedoch Ausnahmen. Deshalb sollte gerade bei reglementierten Tätigkeiten nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass unmittelbar nach Absenden eines Onlineformulars gearbeitet werden darf.

8. Selbstständig online gründen: eGründung 2026

Ein Teil des österreichischen Gründungsprozesses kann mittlerweile vollständig digital durchgeführt werden.

Über die eGründung des Unternehmensserviceportals können derzeit insbesondere gegründet werden:

  • Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintragung,
  • bestimmte Einpersonen-GmbH und
  • bestimmte Einpersonen-FlexKapG.

Für die Online-Gründung wird grundsätzlich die ID Austria benötigt.

Bei einer Einpersonen-GmbH beziehungsweise Einpersonen-FlexKapG muss vor dem Einstieg in die eGründung außerdem das Verfahren zur Stammeinlage über ein Bankkonto vorbereitet werden.

Das USP beschreibt den aktuellen Ablauf der eGründung Schritt für Schritt.

9. Finanzamt: Einkommensteuer richtig einplanen

Ein häufiger Fehler neuer Selbstständiger ist die Annahme, dass der gesamte Umsatz versteuert wird.

Für die Einkommensteuer ist grundsätzlich das steuerpflichtige Einkommen entscheidend, nicht einfach der Umsatz.

Einkommensteuertarif 2026

Einkommensteil 2026 Grenzsteuersatz
bis 13.539 € 0 %
über 13.539 € bis 21.992 € 20 %
über 21.992 € bis 36.458 € 30 %
über 36.458 € bis 70.365 € 40 %
über 70.365 € bis 104.859 € 48 %
über 104.859 € bis 1.000.000 € 50 %
über 1.000.000 € 55 %

Die aktuellen Tarifstufen veröffentlicht das Bundesministerium für Finanzen.

Wichtig: Der Grenzsteuersatz gilt nur für den jeweiligen Einkommensteil. Wer die nächste Tarifstufe überschreitet, bezahlt nicht plötzlich auf sein gesamtes Einkommen den höheren Steuersatz.

10. Kleinunternehmerregelung 2026: 55.000-Euro-Grenze

Für viele Gründer ist die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer besonders relevant.

Die Umsatzgrenze beträgt grundsätzlich:

55.000 Euro brutto pro Kalenderjahr.

Für die Anwendung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Bei einem in Österreich ansässigen Unternehmen darf die maßgebliche Umsatzgrenze grundsätzlich weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten werden.

Was bedeutet Kleinunternehmer?

Wer unter die Regelung fällt, muss auf die entsprechenden Umsätze grundsätzlich keine Umsatzsteuer abführen.

Im Gegenzug besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug.

Kleinunternehmerregelung Folge
Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnung Grundsätzlich nein
Umsatzsteuer ans Finanzamt Für befreite Umsätze grundsätzlich nein
Vorsteuer aus Eingangsrechnungen Grundsätzlich kein Abzug
55.000-€-Grenze Bruttogrenze

10-Prozent-Toleranz beachten

Wird die Grenze im laufenden Jahr um höchstens 10 % überschritten, kann die Steuerbefreiung grundsätzlich für dieses Kalenderjahr noch bestehen bleiben.

55.000 Euro plus 10 % entsprechen:

60.500 Euro.

Wird die Grenze um mehr als 10 % überschritten, greifen andere Folgen ab jenem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird.

Die Kleinunternehmerregelung ist jedoch nicht automatisch die wirtschaftlich beste Lösung. Gerade bei hohen Investitionen oder reinen B2B-Geschäftsmodellen kann der fehlende Vorsteuerabzug relevant sein. Mehr dazu erklären wir im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung für B2B-Dienstleister.

11. SVS 2026: Was Selbstständige einplanen sollten

Bei einer gewerblichen Selbstständigkeit spielt die Sozialversicherung der Selbständigen eine zentrale Rolle.

Wichtige Werte 2026

SVS-Wert 2026
Mindestbeitragsgrundlage GSVG 551,10 € monatlich
Höchstbeitragsgrundlage 8.085 € monatlich
Pensionsversicherung GSVG 18,5 %
Krankenversicherung GSVG 6,8 %
Selbständigenvorsorge 1,53 %
Unfallversicherung 12,96 € monatlich
Versicherungsgrenze Neue Selbstständige 6.613,20 € jährlich

Die SVS veröffentlicht dafür die aktuellen Berechnungsgrundlagen für Selbstständige 2026.

Warum können SVS-Nachzahlungen entstehen?

In der Anfangsphase werden Beiträge zunächst vorläufig berechnet. Sobald später der entsprechende Einkommensteuerbescheid vorliegt, kann die endgültige Beitragsgrundlage festgestellt werden.

War der tatsächliche Gewinn höher als die vorläufig angesetzte Grundlage, kann daraus eine Nachbelastung entstehen.

Deshalb wichtig: Geld für SVS und Einkommensteuer laufend zurücklegen und einen hohen Kontostand nicht automatisch als frei verfügbares Einkommen betrachten.

12. Zwei verschiedene „Kleinunternehmer“-Regelungen nicht verwechseln

Gerade bei Gründern führt der Begriff Kleinunternehmer häufig zu Missverständnissen.

Zu unterscheiden sind insbesondere:

  • die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung und
  • eine mögliche Ausnahme von bestimmten Bereichen der GSVG-Pflichtversicherung für bestimmte gewerbliche Kleinunternehmer.

Die jeweiligen Voraussetzungen unterscheiden sich.

Wer keine Umsatzsteuer verrechnet, ist deshalb nicht automatisch von der Sozialversicherung befreit.

13. Geschäftskonto: Muss ich eines eröffnen?

Bei einem Einzelunternehmen ist ein eigenes Geschäftskonto nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben. Organisatorisch ist die Trennung von privaten und betrieblichen Zahlungen dennoch meist empfehlenswert.

Sie erleichtert:

  • Buchhaltung,
  • Kontrolle der Geschäftsausgaben,
  • Steuerplanung,
  • SVS-Rücklagen,
  • Liquiditätsplanung sowie
  • Zusammenarbeit mit der Steuerberatung.

Bei einer GmbH spielt das Geschäftskonto bereits im Zuge der Einzahlung des Stammkapitals eine wichtige Rolle.

14. Buchhaltung vor der ersten Rechnung einrichten

Buchhaltung sollte nicht erst organisiert werden, wenn Monate später die Steuererklärung ansteht.

Klären Sie möglichst vor dem ersten Auftrag:

  • Wie werden Eingangsrechnungen gespeichert?
  • Wie werden Ausgangsrechnungen erstellt?
  • Welche Buchhaltungssoftware wird verwendet?
  • Wie werden private und betriebliche Ausgaben getrennt?
  • Wie werden Steuerrücklagen geführt?
  • Wer kontrolliert offene Forderungen?
  • Wie gelangen Unterlagen zur Steuerberatung?

Auch Belege aus der unmittelbaren Vorbereitungsphase können steuerlich relevant sein. Deshalb sollten Rechnungen und Zahlungsnachweise bereits vor dem offiziellen Start geordnet aufbewahrt werden.

15. Die erste Rechnung schreiben

Eine korrekte Rechnung gehört zu den ersten praktischen Aufgaben nach der Gründung.

Welche Angaben erforderlich sind, hängt unter anderem von der Höhe der Rechnung, dem Umsatzsteuerstatus und der Art des Geschäftsvorgangs ab.

Gerade Kleinunternehmer sollten darauf achten, nicht irrtümlich Umsatzsteuer auszuweisen.

Eine detaillierte Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber Rechnung schreiben in Österreich: Was muss wirklich draufstehen?.

16. Nebenberuflich selbstständig machen

Eine nebenberufliche Gründung kann ein sinnvoller Weg sein, um Nachfrage und Preisgestaltung zu testen, ohne sofort vollständig vom neuen Unternehmen abhängig zu sein.

Vorher sollten allerdings insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Arbeitsvertrag
  • Informations- oder Zustimmungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber
  • Konkurrenz- beziehungsweise Wettbewerbsregelungen
  • Arbeitszeit
  • mögliche Interessenkonflikte
  • steuerliche Auswirkungen
  • Sozialversicherung beziehungsweise Mehrfachversicherung

Wichtig: Nebenberuflich bedeutet nicht automatisch „ohne Gewerbe“, „steuerfrei“ oder „SVS-frei“. Die Tätigkeit muss genauso korrekt eingeordnet werden wie bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit.

17. Wie viel Umsatz braucht man als Selbstständiger?

Ein häufiger Denkfehler lautet:

„Als Angestellter hatte ich 2.500 Euro netto – also brauche ich als Selbstständiger etwa 2.500 Euro Umsatz pro Monat.“

Das funktioniert in der Praxis nicht.

Aus dem Unternehmensumsatz müssen je nach Geschäftsmodell unter anderem bezahlt werden:

  • Betriebsausgaben
  • SVS
  • Einkommensteuer
  • Software
  • Versicherungen
  • Arbeitsmittel
  • Urlaub
  • Krankenstände
  • nicht verrechenbare Arbeitszeit
  • Investitionen
  • Rücklagen
  • private Entnahmen

Gerade Dienstleister sollten deshalb nicht nur einen Stundensatz berechnen, sondern auch überlegen, wie viele Stunden pro Monat tatsächlich verrechenbar sind.

18. Liquidität: Gewinn allein reicht nicht

Ein Unternehmen kann wirtschaftlich profitabel sein und trotzdem Zahlungsschwierigkeiten bekommen.

Das passiert beispielsweise, wenn:

  • Kunden sehr spät bezahlen,
  • hohe Vorleistungen erforderlich sind,
  • größere Steuerzahlungen auf einmal fällig werden,
  • SVS-Nachzahlungen nicht eingeplant wurden oder
  • zu hohe Fixkosten aufgebaut wurden.

Deshalb sollte bereits ab der Gründung eine einfache Liquiditätsplanung geführt werden.

Wie das praktisch funktioniert, erklären wir ausführlich im Beitrag Cashflow berechnen und Liquidität planen.

19. Welche Förderungen gibt es für Gründer?

Förderungen hängen stark von Branche, Standort, Investitionsvorhaben und persönlicher Situation ab.

Mögliche Bereiche sind beispielsweise:

  • Gründungsfinanzierung
  • Investitionen
  • Innovation
  • Digitalisierung
  • Forschung und Entwicklung
  • Internationalisierung
  • Arbeitsmarktmaßnahmen

Wichtig ist der Zeitpunkt: Bei vielen Förderungen muss der Antrag gestellt werden, bevor das geförderte Projekt begonnen beziehungsweise eine verbindliche Bestellung vorgenommen wird.

Förderungen sollten daher in der Planungsphase geprüft und nicht erst nach der Investition gesucht werden.

20. Was sollte vor dem ersten Kunden fertig sein?

  • ☐ Tätigkeit rechtlich eingeordnet
  • ☐ notwendiges Gewerbe angemeldet
  • ☐ Rechtsform festgelegt
  • ☐ steuerliche Erfassung organisiert
  • ☐ SVS berücksichtigt
  • ☐ Umsatzsteuerstatus geklärt
  • ☐ Konto beziehungsweise Zahlungsabwicklung eingerichtet
  • ☐ Rechnungsvorlage vorbereitet
  • ☐ Buchhaltung eingerichtet
  • ☐ Preis kalkuliert
  • ☐ Vertragsgrundlagen geprüft
  • ☐ Versicherungsbedarf geklärt
  • ☐ Steuer- und SVS-Rücklage eingeplant
  • ☐ private Reserve vorhanden
  • ☐ Liquiditätsplanung erstellt

21. 30-Tage-Plan für die Gründung

Zeitraum Aufgaben
Tag 1–7 Zielgruppe, Angebot, Preis, Wettbewerb und erste Kundengespräche
Tag 8–14 Gewerbe, Rechtsform, Steuern, SVS und Kapitalbedarf klären
Tag 15–21 Gründung beziehungsweise Gewerbeanmeldung, Konto, Buchhaltung und Versicherung
Tag 22–30 Vertrieb starten, Angebote senden, Rechnungsprozess testen und Liquiditätsplan aktualisieren

22. Typische Fehler bei der Selbstständigkeit

Umsatz mit Gewinn verwechseln

100.000 Euro Umsatz bedeuten nicht, dass dem Unternehmer 100.000 Euro privat zur Verfügung stehen.

SVS und Steuern nicht zurücklegen

Dadurch wirkt der Kontostand höher, als die tatsächlich freie Liquidität ist.

Die Kleinunternehmerregelung automatisch wählen

Keine Umsatzsteuer verrechnen zu müssen ist nicht in jedem Geschäftsmodell automatisch günstiger.

Gewerbe nach dem Einkommen beurteilen

Ob ein Gewerbe notwendig ist, hängt in erster Linie von der Tätigkeit ab – nicht davon, wie hoch der Umsatz ausfällt.

Zu hohe Fixkosten aufbauen

Büro, Fahrzeug, Software-Abos und langfristige Verträge können die Liquidität belasten, bevor stabile Einnahmen vorhanden sind.

Zu früh hauptberuflich wechseln

Eine gute Geschäftsidee sollte nach Möglichkeit durch reale Nachfrage bestätigt sein.

Marketing mit Vertrieb verwechseln

Logo, Website und Social-Media-Profil schaffen eine Grundlage. Kunden entstehen aber erst, wenn tatsächlich Anfragen, Angebote und Abschlüsse folgen.

Keine Liquiditätsreserve einplanen

Ein profitabler Auftrag hilft kurzfristig wenig, wenn der Kunde erst in zwei Monaten bezahlt und heute Rechnungen fällig sind.

Selbstständig machen 2026: Die Entscheidungsmatrix

Situation Was zuerst klären?
Ich möchte allein eine Dienstleistung anbieten. Gewerbeeinordnung, Einzelunternehmen, SVS, Umsatzsteuer
Ich starte neben einem Angestelltenjob. Arbeitsvertrag, Gewerbe, Mehrfachversicherung, Steuerwirkung
Ich investiere viel Geld. Kapitalbedarf, Vorsteuer, Förderung, Finanzierung, Reserve
Ich habe überwiegend Firmenkunden. Preisgestaltung, Umsatzsteuer, Zahlungsziele, B2B-Verträge
Ich gründe gemeinsam mit anderen. Gesellschaftsform, Beteiligung, Haftung, Entscheidungsrechte
Ich möchte Investoren aufnehmen. GmbH/FlexKapG, Beteiligungsstruktur, Vertragsgestaltung
Ich brauche Geschäftslokal oder Werkstatt. Standort, Widmung, Mietvertrag, Betriebsanlagengenehmigung

Fazit: Selbstständig machen beginnt vor der Gewerbeanmeldung

Eine Unternehmensgründung ist 2026 in Österreich bei vielen Geschäftsmodellen administrativ relativ schnell möglich. Die Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich kostenlos, verschiedene Gründungsschritte können digital erledigt werden und für kleine Unternehmen stehen vereinfachte steuerliche Regelungen zur Verfügung.

Der eigentliche Erfolg entscheidet sich jedoch nicht bei der Anmeldung.

Vor dem Start sollten fünf Fragen eindeutig beantwortet sein:

  • Wer bezahlt für mein Angebot?
  • Welche Gewerbeberechtigung und Rechtsform brauche ich?
  • Wie viel Umsatz muss ich tatsächlich erzielen?
  • Wie viel muss ich für SVS und Steuern reservieren?
  • Wie lange reicht mein Geld, wenn der Umsatz langsamer startet als geplant?

Wer diese Punkte realistisch beantwortet und anschließend Gewerbe, Steuern, Buchhaltung und Liquidität sauber organisiert, schafft eine wesentlich stabilere Grundlage für die Selbstständigkeit als jemand, der sich ausschließlich auf die formale Unternehmensanmeldung konzentriert.

FAQ: Selbstständig machen in Österreich

Wie kann ich mich 2026 in Österreich selbstständig machen?

Klären Sie zunächst Tätigkeit, Geschäftsmodell und Rechtsform. Bei einer gewerblichen Tätigkeit folgt die Gewerbeanmeldung. Danach müssen unter anderem steuerliche Erfassung, Sozialversicherung, Buchhaltung, Rechnungsstellung und Liquiditätsplanung organisiert werden.

Was kostet es, ein Gewerbe anzumelden?

Für die reine Gewerbeanmeldung fallen grundsätzlich keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben an. Abhängig vom Geschäftsmodell entstehen jedoch weitere Gründungs- und Betriebskosten.

Wie viel darf ich verdienen, ohne ein Gewerbe anzumelden?

Es gibt keine allgemeine Einkommensgrenze, unterhalb der eine eigentlich gewerbliche Tätigkeit automatisch ohne Gewerbe ausgeübt werden darf. Entscheidend ist die Art der Tätigkeit und ob sie unter die Gewerbeordnung fällt.

Kann man in Österreich selbstständig sein, ohne ein Gewerbe zu haben?

Ja. Verschiedene selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Dazu können insbesondere bestimmte freie Berufe und Tätigkeiten Neuer Selbstständiger gehören. Die konkrete Einordnung muss anhand der tatsächlichen Tätigkeit erfolgen.

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze beträgt grundsätzlich 55.000 Euro brutto pro Kalenderjahr. Zusätzlich gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Toleranz für eine Überschreitung um höchstens 10 % im laufenden Kalenderjahr.

Kann ich ein Gewerbe haben und trotzdem Kleinunternehmer sein?

Ja. Gewerbeberechtigung und umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung betreffen unterschiedliche Rechtsbereiche. Ein Gewerbetreibender kann daher bei Erfüllung der Voraussetzungen umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer sein.

Wie hoch ist das GmbH-Stammkapital 2026?

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer österreichischen GmbH beträgt 10.000 Euro. Grundsätzlich ist davon bei der Gründung mindestens die Hälfte bar einzuzahlen.

Kann ich ein Unternehmen online gründen?

Ja. Über die eGründung des USP können derzeit insbesondere Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintragung sowie bestimmte Einpersonen-GmbH und Einpersonen-FlexKapG gegründet werden.

Wie hoch ist die Einkommensteuer für Selbstständige 2026?

Der Einkommensteuertarif ist progressiv. Für die ersten 13.539 Euro steuerpflichtiges Einkommen beträgt der Grenzsteuersatz 2026 null Prozent. Höhere Einkommensteile werden mit den jeweils geltenden höheren Tarifstufen besteuert.

Wie hoch sind die SVS-Beiträge 2026?

Die Höhe hängt von der Beitragsgrundlage und der Art der Versicherung ab. Beim GSVG beträgt der Beitragssatz 2026 für die Pensionsversicherung 18,5 % und für die Krankenversicherung 6,8 %. Zusätzlich kommen insbesondere Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge hinzu.

Warum bekommen Selbstständige manchmal eine SVS-Nachzahlung?

Die Beiträge werden zunächst teilweise vorläufig berechnet. Nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids wird die endgültige Beitragsgrundlage festgestellt. Bei höheren tatsächlichen Einkünften kann daraus eine Nachbelastung entstehen.

Kann ich mich neben meinem Job selbstständig machen?

Grundsätzlich ist das möglich. Vorher sollten unter anderem Arbeitsvertrag, mögliche Konkurrenzregelungen, Arbeitszeit, Sozialversicherung und steuerliche Folgen geprüft werden.

Muss ich als Einzelunternehmer ein Geschäftskonto haben?

Ein separates Geschäftskonto ist für Einzelunternehmen nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben. Die klare Trennung von privaten und betrieblichen Zahlungen erleichtert aber Buchhaltung und Liquiditätsplanung.

Wie viel Startkapital brauche ich?

Das hängt stark vom Geschäftsmodell ab. Neben Gründungskosten sollten Investitionen, laufende Betriebskosten, Steuer- und SVS-Rücklagen sowie eine private Reserve berücksichtigt werden.

Brauche ich einen Steuerberater?

Nicht jede einfache Gründung erfordert zwingend eine laufende steuerliche Vertretung. Bei komplexeren Rechtsformen, internationalen Geschäften, Mitarbeitern oder Unsicherheit bei Umsatzsteuer und Gewinnermittlung kann professionelle Beratung jedoch sinnvoll sein.

Was ist NeuFöG?

Das Neugründungs-Förderungsgesetz kann bei Vorliegen der Voraussetzungen bestimmte Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit einer tatsächlichen Neugründung reduzieren beziehungsweise entfallen lassen.

Sollte ich hauptberuflich oder nebenberuflich starten?

Das hängt von Einkommen, Nachfrage, Geschäftsmodell und vorhandener Reserve ab. Ein nebenberuflicher Start kann die Möglichkeit bieten, Preise und Nachfrage zunächst am Markt zu testen.

Glossar zur Selbstständigkeit

  • Einzelunternehmen: Unternehmen einer einzelnen natürlichen Person, die grundsätzlich persönlich für die betrieblichen Verpflichtungen haftet.
  • EPU: Ein-Personen-Unternehmen ohne dauerhaft beschäftigte Arbeitnehmer.
  • Gewerbeberechtigung: Berechtigung zur Ausübung einer Tätigkeit, die unter die Gewerbeordnung fällt.
  • Freies Gewerbe: Gewerbe, für das grundsätzlich kein besonderer Befähigungsnachweis verlangt wird.
  • Reglementiertes Gewerbe: Gewerbe, für dessen Ausübung eine bestimmte fachliche Befähigung erforderlich ist.
  • Neue Selbstständige: Selbstständig Erwerbstätige, die für ihre Tätigkeit keine Gewerbeberechtigung benötigen und unter die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Regeln fallen.
  • GmbH: Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem Mindeststammkapital von 10.000 Euro.
  • FlexKapG: Flexible Kapitalgesellschaft mit zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere im Beteiligungsbereich.
  • Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuerliche Steuerbefreiung unter den dafür geltenden Voraussetzungen.
  • Vorsteuer: Umsatzsteuer aus Eingangsleistungen, die ein Unternehmer bei Vorliegen der Voraussetzungen abziehen kann.
  • SVS: Sozialversicherung der Selbständigen.
  • GSVG: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz.
  • NeuFöG: Neugründungs-Förderungsgesetz.
  • ID Austria: Elektronischer Identitätsnachweis, der unter anderem für digitale Behördenwege verwendet werden kann.
  • FinanzOnline: Elektronisches Verfahren der österreichischen Finanzverwaltung.
  • UID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Cashflow: Tatsächliche Ein- und Auszahlungen eines Unternehmens innerhalb eines Zeitraums.
  • Liquidität: Fähigkeit eines Unternehmens, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen.

Quellen & weiterführende Tipps

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