Stand der Zahlen: Die unten angeführten fixen Gerichtsgebühren basieren auf der tagesaktuellen Gesetzesfassung samt Valorisierung ab 01.04.2025 und sind damit die beste belastbare Basis für 2026. Da Gebühren in Österreich valorisiert werden können, gilt: Für 2026 sind die Beträge „Stand heute“ – bei einer neuen Valorisierung ändern sich die Euro-Werte automatisch.
Wichtig: „Kosten“ sind nicht dasselbe wie „Kapital“: Das Stammkapital (10.000 EUR) ist grundsätzlich Geld der GmbH (kein verlorenes Geld), aber ein Teil davon ist bei Gründung als Mindesteinzahlung zu leisten und bindet Liquidität.
GmbH-Gründung 2026: Ablauf & Kosten je Schritt (wirklich alle Posten, inkl. Varianten)
1) Fixe Eckdaten 2026, die fast immer gelten
- Mindest-Stammkapital: 10.000 EUR
- Mindesteinzahlung bei Gründung: 5.000 EUR bar (Liquiditätsbindung, kein „Gebühren“-Posten)
- GmbH entsteht erst mit Firmenbucheintragung: davor handelt man rechtlich „vorgründungsnah“ (wichtig für Haftung/Verträge)
- NeuFöG möglich: Bei echter Neugründung können Gerichtsgebühren fürs Firmenbuch (Eintragung + zugehörige Eingaben) entfallen, wenn korrekt beantragt/fristgerecht nachgereicht.
2) Fixe Gerichtsgebühren fürs Firmenbuch (die „harten“ Zahlen)
Die Firmenbucheintragung einer GmbH verursacht typischerweise zwei Gebührenblöcke: Eingabengebühr (Antrag) und Eintragungsgebühr (Ersteintragung der Rechtsträgerin GmbH).
| Posten (Firmenbuch) | Betrag (EUR) | Wann fällig | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|---|
| Eingabengebühr Antrag (elektronisch/ERV) | 44 | mit Antrag | Standard über Notariat/Anwalt oder (bei vereinfachter Gründung) über USP |
| Zuschlag, wenn nicht vollständig elektronisch (kein vollständiger ERV) | 23 | mit Antrag | In der Praxis vermeidbar: elektronisch einbringen |
| Eintragungsgebühr Ersteintragung GmbH | 449 | bei Eintragung | Das ist der größte fixe Gebührenposten |
| Summe Gerichtsgebühren (Standard elektronisch) | 493 | rund um Eintragung | Kann bei NeuFöG auf 0 fallen |
| Summe Gerichtsgebühren (wenn nicht vollständig elektronisch) | 516 | rund um Eintragung | 44 + 23 + 449 |
3) Die große Schritt-für-Schritt-Kostentabelle (alle Schritte, alle Varianten)
| Schritt | Was wird gemacht? | Fixe Gebühren (typisch) | Variable Kosten (realistisch) | Varianten / Spartipps |
|---|---|---|---|---|
| 1. Vorab-Planung | Firma/Name, Sitz, Unternehmensgegenstand, Gesellschafter, Geschäftsführer, Kapitalaufteilung, ggf. Gewerbeberechtigung klären | 0 | 0–(Beratung je nach Bedarf) | WKO-Gründerservice ist in der Praxis oft der günstigste Einstieg |
| 2. Stammkapital & Mindesteinzahlung organisieren | Bankkonto/Gründungskonto, Einzahlung Mindesteinzahlung, Bankbestätigung | 0 (gesetzlich) | Bankspesen je nach Bank (einmalig/monatlich möglich) | Liquiditätsbedarf: mind. 5.000 EUR bar einzuzahlen (Geld gehört danach der GmbH) |
| 3. Gesellschaftsvertrag / Errichtungserklärung erstellen | Regelt Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital, Stammeinlagen, Organe, Beschlussregeln, Gewinnverwendung etc. | 0 (gesetzlich) |
|
Je komplexer (Vinkulierung, Aufgriffsrechte, Vesting, Side Letters), desto teurer (Notar/Anwalt) |
| 4. Notariatsakt / Beglaubigungen (traditionelle Gründung) | Notariatsaktform für Gesellschaftsvertrag, Beglaubigungen (z.B. Unterschriften), ggf. Vollmachten | nicht bundesweit „fix“, tarifabhängig | in den obigen Vertragserrichtungs-Kosten oft (teilweise) enthalten; sonst zusätzlich möglich | Variante: Vereinfachte Gründung kann (unter Voraussetzungen) ohne Notar möglich sein |
| 5. Geschäftsführer bestellen & Unterlagen erstellen | Bestellungsbeschluss (falls nicht im Vertrag), Musterzeichnungen, Verzeichnisse | 0 | meist Teil des Notar-/Anwaltspakets | Bei mehreren GF oder komplexen Vertretungsregeln steigt der Dokumentationsaufwand |
| 6. Firmenbuchantrag einbringen | Einreichung beim Firmenbuchgericht (konstitutive Eintragung) | 44 EUR Eingabengebühr (ERV) | ERV-/Abwicklungspauschalen je nach Einreicher möglich | Wenn nicht vollständig elektronisch: +23 EUR Zuschlag |
| 7. Firmenbucheintragung GmbH | Ersteintragung der GmbH | 449 EUR Eintragungsgebühr | 0 | NeuFöG: Kann (bei korrekter Inanspruchnahme) entfallen |
| 8. Gewerbeanmeldung / Konzession (falls gewerbepflichtig) | Gewerbeberechtigung auf die GmbH; ggf. gewerberechtliche Geschäftsführung | 0 (Standard-Gewerbeanmeldung) | 0–(Kosten nur bei Sondermaterien/zusätzlichen Genehmigungen) | Seit Jahren sind viele GO-bezogene Gebühren generell befreit; NeuFöG kann zusätzlich helfen |
| 9. Finanzamt / Steuern (Erfassung) | Steuernummer, UID (wenn nötig), steuerliche Registrierung | 0 | Steuerberater:in optional (Kosten je nach Paket) | Für sauberen Start (USt, Dienstverhältnisse, Geschäftsführerbezug) lohnt sich oft 1 Start-Beratung |
| 10. Laufende Pflichtkosten ab Gründung (oft vergessen) | Buchhaltung/Jahresabschluss/Offenlegung, ggf. Lohnverrechnung, Mindest-KöSt | Mindest-KöSt: 500 EUR/Jahr (= 125 EUR pro Quartal) | Buchhaltung/JA je nach Umfang; Kammerumlagen je nach Sparte | Mindest-KöSt fällt auch bei Verlusten an (Planung im Cashflow!) |
| 11. Sonderfall: Sacheinlagen | Einlagen nicht (nur) in Geld, sondern z.B. Maschinen, Rechte, Fahrzeuge | 0 (keine eigene „Gerichtsgebühr“ dafür) | Zusatzaufwand (Bewertungen/Verträge/Prüfung) kann deutlich steigen | Für Startups oft erst später sinnvoll; am Anfang häufig einfacher: Bareinlage + spätere Einbringung |
4) Variante A: Vereinfachte GmbH-Gründung (ohne Notar) – wann geht das?
- Nur wenn eine einzige natürliche Person gründet und zugleich alleinige:r Gesellschafter:in ist.
- Standardisierter Inhalt (Muster/Standardvorgang), elektronische Signatur erforderlich.
- Bankidentifikation + Bankbestätigung, Einreichung über USP in standardisiertem Ablauf.
- Gerichtsgebühren fallen grundsätzlich an, können aber bei NeuFöG entfallen.
5) Variante B: „NeuFöG“ – wie viel spart man realistisch?
Der größte sofort messbare Hebel bei einer echten Neugründung ist die Befreiung von Firmenbuch-Gerichtsgebühren. In der Praxis betrifft das bei einer GmbH vor allem:
- 44 EUR Eingabengebühr (elektronisch) und
- 449 EUR Eintragungsgebühr (Ersteintragung GmbH)
Ergebnis: Bis zu 493 EUR weniger (Stand der Gebühren: ab 01.04.2025). Notariats-/Anwaltskosten sind davon typischerweise nicht automatisch umfasst.
Kostenbeispiele 2026: realistische Szenarien (inkl. Summe & Liquiditätsbedarf)
Beispiel 1: Ein-Personen-GmbH – vereinfachte Gründung (ohne Notar), ohne NeuFöG
| Posten | Betrag (EUR) | Kommentar |
|---|---|---|
| Gerichtsgebühren Firmenbuch (ERV) | 493 | 44 + 449 |
| Vertrag/Notar | 0 | bei vereinfachter Gründung entfällt die Notar-Beiziehung |
| Bankspesen | variabel | abhängig von Bank/Gründungskonto |
| Summe „echte Kosten“ (ohne Kapital) | ab 493 | zzgl. evtl. Bankkosten |
| Mindesteinzahlung Stammkapital | 5.000 | Liquiditätsbindung, Geld gehört der GmbH |
| Liquiditätsbedarf zum Start (Kosten + Mindesteinzahlung) | ab 5.493 | ohne laufende Betriebskosten gerechnet |
Beispiel 2: Ein-Personen-GmbH – klassische Gründung über Notar, ohne NeuFöG
| Posten | Betrag (EUR) | Kommentar |
|---|---|---|
| Vertragserrichtung/Notar (mit Zusatzregelungen) | ca. 500–1.000 | Richtwert lt. Praxisübersicht |
| Gerichtsgebühren Firmenbuch (ERV) | 493 | 44 + 449 |
| Summe „echte Kosten“ (ohne Kapital) | ca. 993–1.493 | ohne optionale Zusatzberatung |
| Mindesteinzahlung Stammkapital | 5.000 | Liquiditätsbindung |
| Liquiditätsbedarf zum Start | ca. 5.993–6.493 | ohne laufende Betriebskosten gerechnet |
Beispiel 3: GmbH mit 2+ Gesellschafter:innen – klassische Gründung, mit NeuFöG
| Posten | Betrag (EUR) | Kommentar |
|---|---|---|
| Vertragserrichtung (mehrere Gesellschafter:innen) | mind. ca. 2.000 | Richtwert, steigt mit Komplexität |
| Gerichtsgebühren Firmenbuch (ERV) | 0 | bei korrekter NeuFöG-Inanspruchnahme (Eintragung + zugehörige Eingaben) |
| Summe „echte Kosten“ (ohne Kapital) | ab ca. 2.000 | ohne weitere Sonderthemen |
| Mindesteinzahlung Stammkapital | 5.000 (gesamt) | wer wie viel einzahlt, ergibt sich aus Stammeinlagen |
6) Vorteile einer GmbH in Österreich (Tabelle)
| Vorteil | Was bringt’s konkret in der Praxis? |
|---|---|
| Haftungsbegrenzung | Grundsätzlich haftet die GmbH mit Gesellschaftsvermögen; Gesellschafter haften primär mit ihrer Einlageverpflichtung. |
| Seriosität & bessere Außenwirkung | Bei vielen B2B-Kunden, Ausschreibungen und Banken ist die GmbH oft „akzeptierter“ als EPU. |
| Klare Struktur | Gesellschafter, Geschäftsführer, Generalversammlung – Rollen und Regeln sind rechtlich gut definiert. |
| Einfachere Beteiligungen als bei EPU | Neue Gesellschafter:innen, Beteiligungsmodelle, Nachfolgeplanung sind grundsätzlich leichter darstellbar. |
| Planbare Mindeststeuer | Mindest-KöSt ist fix kalkulierbar (500 EUR/Jahr), auch wenn die GmbH (noch) keinen Gewinn macht. |
7) Nachteile einer GmbH in Österreich (Tabelle)
| Nachteil | Was bedeutet das konkret? |
|---|---|
| Höhere Gründungs- und laufende Formalitäten | Firmenbuch, Jahresabschluss, Offenlegung, formale Beschlüsse – mehr Verwaltungsaufwand als EPU. |
| Laufende Fixkosten (auch ohne Gewinn) | Mindest-KöSt (500 EUR/Jahr) fällt jedenfalls an; zusätzlich oft Buchhaltung/Jahresabschlusskosten. |
| Strengere Dokumentationspflichten | Geschäftsführerpflichten, Sorgfaltsmaßstab, Fristen (Jahresabschluss) – bei Verstößen drohen Sanktionen. |
| Kapitalbindung | Mindesteinzahlung (5.000 EUR) bindet Liquidität zum Start, auch wenn das Geld der GmbH gehört. |
| Komplexität bei mehreren Gesellschaftern | Regelungen zu Stimmrechten, Exit, Aufgriffsrechten usw. können juristisch/finanziell aufwendig werden. |
FAQ: Häufige Fragen zur GmbH-Gründung in Österreich 2026
- Wie hoch ist das Mindeststammkapital 2026 und wie viel muss ich einzahlen?
Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 EUR. Bei der Gründung sind grundsätzlich 5.000 EUR bar einzuzahlen (Liquiditätsbindung). - Ist das Stammkapital ein „Kostenposten“?
Nein. Es ist grundsätzlich Vermögen der GmbH. Es bindet aber Liquidität und sollte nicht mit Gebühren/„verlorenen Kosten“ verwechselt werden. - Kann ich 2026 eine GmbH ohne Notar gründen?
Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen (vereinfachte Gründung: eine natürliche Person, standardisierter Ablauf, elektronische Signatur etc.). - Welche Firmenbuchgebühren sind fix – und wie hoch?
Stand ab 01.04.2025: 44 EUR Eingabengebühr (ERV) und 449 EUR Eintragungsgebühr für die Ersteintragung der GmbH, zusammen 493 EUR. - Was spart mir das NeuFöG bei der GmbH-Gründung?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen können die Gerichtsgebühren für Firmenbucheintragung (inkl. damit zusammenhängender Eingaben) entfallen. Realistisch sind das bei der GmbH bis zu 493 EUR (Stand ab 01.04.2025). - Wie lange dauert die Gründung typischerweise?
In der Praxis hängt es stark von Unterlagen, Bankbestätigung und Firmenbuchauslastung ab. Mit sauber vorbereiteten Dokumenten ist die Eintragung oft in Tagen bis wenigen Wochen realistisch. - Was kostet eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern?
Der größte Unterschied liegt meist in der Vertragserrichtung (ab ca. 2.000 EUR aufwärts, je nach Komplexität). Die Gerichtsgebühren sind ansonsten ähnlich (sofern nicht NeuFöG greift). - Was sind typische „versteckte“ Kosten rund um die Gründung?
Bankspesen, zusätzliche Beglaubigungen/Vollmachten, ERV-Abwicklungspauschalen, Beratung (Steuer/Vertrag), sowie laufende Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss. - Welche laufenden Fixkosten muss ich 2026 fix einplanen?
Fix ist jedenfalls die Mindest-KöSt: 500 EUR pro Jahr (125 EUR pro Quartal). Daneben kommen je nach Größe Buchhaltung, Jahresabschluss und ggf. Lohnverrechnung dazu. - Kostet die Gewerbeanmeldung etwas?
Die Standard-Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich kostenlos. Kosten entstehen eher durch zusätzliche Genehmigungen in Sonderfällen (z.B. Betriebsanlage) – abhängig vom Geschäftsmodell. - Brauche ich zwingend eine Steuerberatung?
Rechtlich nicht zwingend. Praktisch kann eine Start-Beratung (UID, USt, Geschäftsführerbezüge, Dienstverhältnisse, Fristen) teure Fehler verhindern. - Gibt es 2026 Alternativen, die günstiger sind?
Ja: Ein Einzelunternehmen ist oft am günstigsten im Start, hat aber keine gesellschaftsrechtliche Haftungsabschirmung. Auch OG/KG können günstiger starten, haben aber andere Haftungs- und Strukturfolgen.
Wichtig: Alle Angaben ohne Gewähr – lassen Sie sich vor der GmbH Gründung umfassend von Steuerberatung, Anwalt, WKO, anderen Unternehmer:innen in ihrere Region usw. beraten und informieren und recherchieren Sie ergänzend selbst.
Bei Änderungswünschen, Korrekturen und Tipps von Ihnen als Expert:in zum Thema GmbH Gründung in Österreich als Ergänzung für diesen Text – gerne bei uns via E-Mail wenden!
Quellen
- Bundeskanzleramt Österreich. (2025). Gerichtsgebührengesetz (GGG), Art. 1 § 32, tagesaktuelle Fassung. Abgerufen am 13. Dezember 2025. (Rechtsinformationssystem; Tarifpost 10: Firmenbuch-Eingabegebühren, Eintragungsgebühren für GmbH, ERV-Zuschlag, NeuFöG-Hinweis, Anmerkungen zur Valorisierung ab 01.04.2025).
- Republik Österreich / Bundesgesetzblatt. (2025, 26. März). Verordnung über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren (BGBl. II Nr. 51/2025). Wien. (Valorisierung der Gerichtsgebühren mit Wirksamkeit ab 01.04.2025).
- Wirtschaftskammer Österreich. (2025, 6. Februar). Gründungskosten. Abgerufen am 13. Dezember 2025. (Richtwerte für Vertragserrichtung bei GmbH/FlexKap, Hinweis auf NeuFöG, Gewerbeanmeldung kostenlos, grobe Firmenbuchkosten).
- Wirtschaftskammer Österreich. (2024, 25. Juli). Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Abgerufen am 13. Dezember 2025. (Ablauf der „traditionellen“ Gründung, Mindeststammkapital 10.000 EUR, Mindesteinzahlung, Unterlagen fürs Firmenbuch, Hinweis NeuFöG, steuerliche Basisinfos).
- Wirtschaftskammer Österreich. (2024, 25. Juli). Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – Vereinfachte Gründung. Abgerufen am 13. Dezember 2025. (Voraussetzungen und Ablauf der vereinfachten Gründung ohne Notar, elektronische Signatur, Bankbestätigung, Hinweis zu Gerichtsgebühren/NeuFöG).
- Wirtschaftskammer Österreich. (o. D.). Gebührenbefreiung (NeuFöG). Abgerufen am 13. Dezember 2025. (Überblick: Befreiung u.a. von Gerichtsgebühren für Firmenbucheintragung; Hinweise zur Gewerbeordnung/gebührenfreie Gewerbevorgänge).
- Wirtschaftskammer Österreich. (o. D.). Körperschaftsteuer (KÖSt). Abgerufen am 13. Dezember 2025. (Mindest-KöSt ab 01.01.2024: 500 EUR/Jahr bzw. 125 EUR/Quartal für GmbH/FlexKap).
- Republik Österreich / Bundesgesetzblatt. (2023, 30. Dezember). Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) (BGBl. I Nr. 179/2023). Wien. (Rechtsgrundlage u.a. für Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals ab 01.01.2024).
