Welche Vorteile haben Mantelfirmen in der Schweiz ? – Ratgeber

Bei einer Mantelgesellschaft handelt es sich um eine Firma, bei der keine Geschäftstätigkeit mehr besteht. Der rechtliche Rahmen oder die Rechtshülle ist noch vorhanden und gilt als inaktive Gesellschaft, die aber genutzt werden kann.Meist trifft das auf Aktiengesellschaften AG zu.

Worin besteht der Vorteil, diese Rechtshülle zu übernehmen?

Der größte Vorteil besteht darin, dass das Unternehmen bereits besteht, sofort tätig werden kann und die Gründerhaftung entfällt. Zudem besteht große Anonymität, da der neue Besitzer nicht sofort erkennbar ist. Der Bonitätsvorteil bei einem Mantelkauf sollte nicht unterschätzt werden, da das Unternehmen bereits Jahre erfolgreich tätig war.

Was ist beim Mantelkauf zu beachten?

Im Gegensatz zur Neugründung ist das Unternehmen beim Mantelkauf

  • viel schneller einsatzbereit,
  • der Eintrag im Handelsregister wurde bereits vorgenommen,
  • das Bankkonto besteht bereits und das
  • minimale Gründungskapital muss nicht aufgebracht werden.

Um dies alles bei einer Neugründung zu realisieren, braucht es in der Regel fast ein halbes Jahr. Das Gründungskapital für eine GmbH beträgt CHF 20.000, für eine AG immerhin CHF 100.000. Somit wird nicht nur Zeit, sondern auch eine Menge Geld gespart.

Was ist im Hinblick auf die steuerlichen Vorteile zu berücksichtigen?

Alle Kantone der Schweiz betrachten den Mantelhandel als steuerliche Liquidation, gefolgt von einer Neugründung zum Zeitpunkt des Übergangs. Der neue Eigentümer kann somit bereits vorhandene Verlustvorträge nicht nutzen. Werden die Verlustvorträge ohne Korrektur in die Buchhaltung übernommen, muss mit einer Verrechnungssteuer von 35 % gerechnet werden. Somit ergeben sich keine steuerlichen Vorteile beim Mantelkauf in der Schweiz.

Problematik der Rechtslehre in der Schweiz in diesem Zusammenhang

Die rechtlichen Gefahren sollten dennoch nicht unterschätzt werden. Im Schweizer Recht wird die Existenz einer Mantelfirma als rechtswidrig angesehen. Nichtigkeit kann eingewandt werden, da Löschpflicht einer aufgelassenen Firma besteht und diese nicht erfolgt ist. Damit werden Gründungsvorschriften umgangen.

Die neue Rechtslehre sieht den Kauf einer Mantelgesellschaft als rechtsbeständig, aber die Gesellschaft selbst als mit Gründungsmängel behaftet. Bei Verdacht darf das Handelsregister die Eintragung von Änderungen verweigern. Im schlimmsten Fall ist es vollkommen egal, ober der neue Käufer die Mantelgesellschaft bezahlt und mit Kaufvertrag erworben hat. Die Rechtsunsicherheit wird immer bestehen.

Tipp: Um zumindest ein Mindestmaß an Sicherheit zu haben, müssen alle vorherigen Verträge, Bilanzen, Erfolgsrechnungen, Verpflichtungen, etc. detailliert überprüft werden. Das betrifft auch die gesetzlichen Abgaben. Somit können zumindest einige rechtliche und finanzielle Altlasten ausgeschlossen werden. Zu 100 % kann man sich aber nie ganz sicher sein!

Warum ist ein Mantelkauf in Erwägung zu ziehen?

Der Kaufpreis liegt häufig unter dem Gesellschaftskapital, das nicht mehr aufgebracht werden muss. Das ist dann möglich, wenn es keine echten Aktiven mehr gibt. Der Kaufpreis kann auch ratenweise bezahlt werden. Egal, wie hoch das Kapital letztendlich ist, der Käufer kann es bei einem Mantelkauf in Raten zahlen, was bei einer Neugründung nicht möglich ist. Forderungen verjähren in 5 bis 10 Jahren, sodass sich Gläubiger melden, sobald der Kauf über die Bühne gegangen ist.

Geht diesem eine eingehende Prüfung und Beratung voraus, können diese Probleme meist ausgeschlossen werden. Das betrifft Steuerforderungen. Das erhöht zwar die Kosten, garantiert aber ein gewisses Mindestmaß an Sicherheit. Eine Statutenänderung, eine öffentliche Beurkundung sowie neue Handelsregistereinträge verursachen weitere Kosten. Der Zeitgewinn ist klar die Nummer eins der Vorteile. Sowohl für den Käufer als auch Verkäufer überwiegt die Zeitersparnis durch den Mantelhandel. Für den Käufer ist eine Neugründung oft günstiger. Deshalb ist eine Rechtsberatung immer zu empfehlen.

Die Vorteile zusammenfassend im Überblick:

  • Schneller und unkomplizierter Abschluss
  • Käufer bleibt nach Außen hin anonym.
  • Kosten lassen sich gut überschauen.
  • Die Bonität steigt mit der Mantelgesellschaft.
  • Die gute Reputation wird mitübernommen.
  • Der Geschäftseinstieg kann leichter vonstattengehen.

Weshalb ist eine Beratung unbedingt erforderlich?

Das Problem sind die finanziellen und rechtlichen Fallstricke, die meistens nicht so leicht erkennbar sind. Weil der Mantelkauf in der Schweiz ein ziemlich komplexes Thema ist, sind die Käufer verpflichtet, einen externen Rat einzuholen. Erfahrene Rechtsanwälte oder Treuhänder können dabei helfen, vorgenannte Fallstricke zu umschiffen.

Wie sieht die Lage rechtlich aus?

Wie vorab erwähnt, besteht für eine Gesellschaft, die nicht mehr existiert, nach Art.938a OR die Löschpflicht. Zudem sieht Art. 155 der Handelsregisterverordnung (HregV) vor, dass das Handelsregister die Löschung veranlassen muss. Wird die Löschfrist nicht eingehalten, kann der Registerführer nach einem dreimaligen Schuldenruf die Löschung von Amtes wegen durchführen. Das Bundesgericht bezeichnet den Mantelhandel als nichtiges Rechtsgeschäft. Ein Grund dafür ist die nicht durchgeführte Löschpflicht. Die neuere Rechtslehre erachtet das allerdings als zu streng.

Die neuere Lehre sieht den Mantelhandel als rechtsbeständig, also rechtsgültig, allerdings die Gesellschaft nach Art. 643 OR als mit Gründungsmängeln behaftet. Das heißt, das kommt dann der Gutglaubenschutz zur Anwendung. Kommt es jedoch zu einer erheblichen Gefährdung der Interessen Dritter (Gläubiger), kann auf Auflösung der Gesellschaft geklagt werden. Obwohl die neue Rechtslehre den Käufern entgegenkommt, hat sich das Bundesgericht in seiner Rechtssprechung noch nicht damit angefreundet. Deshalb besteht für die Käufer einer Mantelgesellschaft die Rechtsunsicherheit, mit der sie leider leben müssen. Der Registerführer des Handelsregisters kann natürlich bei der Eintragung jeglicher Änderungen nachhaken und die Löschung nachträglich anordnen.

Tipp: Um bezüglich der möglichen Schulden oder rechtlichen Fallstricke auf Nummer sicher zu gehen, ist neben der eingehenden Beratung auch eine vertragliche Absicherung notwendig. Das erhöht zwar die Kosten, bietet aber ein Stück mehr Sicherheit. Mit einer notariellen Beglaubigung des Vertrages sowie sämtlicher Änderungen muss gerechnet werden. Zudem sollte das Domizil beachtet werden, da es sonst zu zusätzlichen Kosten kommen kann. Der Firmensitz ist immer dort, wo sich die Verwaltung befindet. Ist der Wohnsitz in der Schweiz, Sie arbeiten aber in einem anderen Kanton oder im Homeoffice, dann kann das richtig teuer werden.

 

Fazit

Steuerlich bringt die Mantelfirma in der Schweiz keinen Vorteil. Die Zeitersparnis und schnelle Verfügbarkeit, vor allem das bestehende Bankkonto, sind ein eindeutiges Plus. Die Risiken lassen sich ohne größeren Aufwand nie ganz abschätzen. Deshalb sollte, wenn überhaupt, einem Mantelkauf eine eingehende, juristische Beratung vorausgehen. Im schlimmsten Fall kann nicht nur der Kaufvertrag für nichtig erklärt werden, sondern auch die Eintragungen im Handelsregister verweigert werden, sodass es erst gar nicht zum Rechtsgeschäft kommt. Die Rückabwicklung des nichtigen Kaufvertrages ist nicht nur unangenehm, sondern kostet auch Geld und Zeit.

Verfasst von gruenderdavid